Was ist Esdo?

Was ist Esdo?

Esdo soll kein Kampfsport sein, sondern nach der Definition seiner Begründer ausschließlich eine zeitgemäße Synthese aus Gesundheits- und Selbstverteidigungssport unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Wir wollen in erster Linie darauf achten, daß wir uns nicht in Stellungen bewegen in denen wir verkrampfen und dadurch langsam und träge werden.

Wir wollen ein Grundkursus vermitteln, in dem die wichtigsten und zweckmäßigsten Stellungen verwendet wurden, um sich im Notfall richtig verteidigen zu können.

Diese Stellungen sind durch die gesammelten Erfahrungen beim Leicht- und Vollkontakt entstanden.

 

 

 

 

 

Wir zeigen nur die idealen Stellungen. Danach soll jeder für sich seine individuelle Haltung finden, wobei auch die Esdo- Meister immer beraten und helfen werden.

Jeder soll sich ideal, seinen Verhältnissen entsprechend verteidigen können.

 

 

Deshalb haben wir im Esdo ein entsprechendes Programm entwickelt, das wie folgt aufgebaut ist:

- Gesetzliche Bestimmungen

- Körperschulungsteil

- Grundschule

- Partnerübungen (aufgeteilt in 5 Stufen )

- Kombinationen

- Freikampf

- Ringkampf

- Freie Selbstverteidigung

In den nächsten Abschnitten gehen wir gezielt und ausführlich auf die einzelnen Punkte ein.

Gesetzl. Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen

Welche gesetzlichen Bestimmungen sollten wir unbedingt als Esdosportler kennen und beachten?

Es sind zwei Gesetze, die für uns als Esdosportler wichtig sind. Diese sind im § 32 StGB und § 227 BGB enthalten.

Sie enthalten folgenden Wortlaut:

1. Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht strafbar.

2. Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.

Darunter ist zu verstehen, daß man bei einer Verteidigungshandlung die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten muß.

Das heißt wiederum:

Unsere Verteidigungshandlung muß also der Schwere des Angriffs angemessen sein.

Wenn man die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Ernstfall nicht beachtet, begeht man einen sogenannten "Notwehrexzess", der in der Regel strafbar ist.

Es erfolgt nur dann keine Bestrafung, wenn nachgewiesen wird, daß man in Verwirrung, Schrecken oder Angst die Notwehr überschritten hat.

Doch es ist eine Beweislastumkehr erforderlich.

Also wir müssen beweisen, daß wir aus psychologischen Gründen die grenzen der Notwehr überschritten haben.

Aus der Tatsache, daß es Gesetze in zwei verschiedenen Gesetzbüchern gibt, ist ersichtlich, daß eine sich aus Notwehrhandlung ergebene Gesetzüberschreitung strafrechtlich geahndet und zivilrechtlich geltend gemacht werden kann.

Deshalb sollten wir bei der Notwehr auf folgendes achten:

1. Wir sollen uns immer die am wenigsten schädigenden Mittel wählen.

2. Die Notwehr muß immer im Moment des Angriffs, also gegenwärtig erfolgen.

Wir dürfen die Notwehr auch einsetzen, um einem anderen zu helfen.

Bei der Entwicklung des Esdo wurde großen Wert darauf gelegt, den gesetzlichen Bestimmungen Genüge zu tun.

Zunächst wurde die theoretisch möglichen Mittel aufgelistet und nach ihrer Folgenschwere sortiert.

1. Ausweichen

2. Abwehren

3. Abwehren und Festhalten mit Hebel oder Griff

4. Abwehren und Kontern durch Schlag- oder Trittechnik

5. direkter Konter

6. direkter Angriff (Präventivschlag)

Deshalb haben wir im Esdo die Ausbildung genau darauf ausgerichtet und bieten ein vollständiges Selbstverteidigungskonzept an, das alle sechs Möglichkeiten beinhaltet, um dies bestmöglich zu beherrschen.

Um im Ernstfall gegen körperlich stärkere Gegner bestehen zu können, müssen wir eine vollständige Ausnutzung der körpereigenen Fähigkeiten erreichen. Dies wird im Körperschulungsteil ausführlich behandelt.